AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") / Rückgabebelehrung gelten für den Verkauf von Artikeln durch den Verkäufer "Chainsaw Graphics Michael Porada" (nachfolgend "Verkäufer")

§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1.1. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.4. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer. Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.5. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Ãnderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Firma Chainsaw-Graphics.

§ 3 Rückgaberecht und -folgen
Verbrauchern steht - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

3.1. Rückgaberecht
Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch frankierte Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief oder eMail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Sofern der Wert der Ware einen Bruttopreis von 40 EUR unterschreitet, so trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Verkäufers. Das Rücknahmeverlangen hat an die auf der Rechnung angegebene Adresse zu erfolgen. Der Rücksendung muss die Rechnung im Original beigefügt sein.

3.2. Ausschluss
Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

3.3. Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

§ 4 Preise sowie Liefer- und Versandkosten

4.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Bruttopreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben zu den akzeptierten Zahlungsmethoden.

4.3. Alle Preise gelten - wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet.

4.4. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 7 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Zahlungsverzug.

Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; der Verkäufer behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.7. Der Kunde versichert, im Shop die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben sowie im Fall der Vereinbarung des Lastschriftverfahrens die richtigen Kontodaten anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Daten zu zusätzlichen Kosten kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften -, so hat der Kunde diese zu erstatten.

§ 5 Liefer- und Versandbedingungen
5.1. Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht ausnahmsweise etwas anders ausdrücklich vereinbart worden ist, grundsätzlich gegen Vorkasse.
5.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 6 Gefahrenübergang
6.1. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson, Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

6.2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

6.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

§ 7 Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
7.1. Nacherfüllung durch den Verkäufer

Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden nicht erstattet.

7.2. Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.

7.3. Verkauf von Gebrauchtartikeln

Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen, die grundsätzlich keinen Mangel begründen.

Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind.

Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer nach Ziff. 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann
.
7.4. Gewährleistungsfristen

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Mängelansprüche nach Ziff. 9.3. dieser AGB vollständig ausgeschlossen sind.
 
Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit der Verkäufer nach § 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

7.5. Pflicht zur Mangelanzeige

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.5. Mitteilung etwaiger Transportschäden

Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich an den Verkäufer mitzuteilen und diesen bei der etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.

Der Kunde hat daher unter anderem die Pflicht, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; er hat die Verpackung aufzubewahren.
Ist der Verlust oder die Beschädigung äußererlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen sowie dem Verkäufer anzuzeigen.

7.6. Garantiebedingungen

Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.


§ 8 Haftung

8.1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
8.2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

8.3. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

8.4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auch für deliktische Ansprüche.

8.5. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

 8.6 Die zum Zwecke des Verkaufs gemachten Darstellungen, Bilder, Texte und Beschreibungen unterliegen unserem Copyright ; Vervielfältigung sowie auch der nur abschnittsweise Auszug, wird ausdrücklich untersagt.

§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
9.2. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der Geschäftssitz des Verkäufers.
9.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wahlweise ist der Verkäufer auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

STAND: Februar 2009
 

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